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25. Februar 2022

End of T8

Bereits im Jahr 2019 hat die EU in der Verordnung Ökodesign Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments die Richtlinien zur Beleuchtung für die Zukunft festgelegt und entschieden, dass künftig keine ineffizienten Leuchtmittel mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Dabei spielen ebenfalls der produktgerechte Einsatz effizienter Lichtquellen und eine optimale Planung die entscheidenden Rollen.
Die Leuchtmittel werden nicht “verboten”, sondern erreichen die Leuchtmittel nicht mehr die geforderte Lichtausbeute, dürfen Sie auch nicht mehr produziert, bzw. nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Wann betrifft es welche Leuchtmittel?

Nach dem 1. September 2021 >>,

– dürfen keine Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät mehr in den Verkehr gebracht werden.

– wurden neue Energieverbrauchsetiketten für Lichtquellen eingeführt. Diese reichen nun von A bis G.

>> Bis zum 1. September 2023,

– gilt für T8-Leuchtstofflampen und kleine Halogenlampen eine Übergangsregelung.

Nach dem 1. September 2023 >>,

– dürfen keine T8-Leuchtstofflampen mehr in den Verkehr gebracht werden.

Quelle: Licht.de

Was heißt das für die Leuchtstofflampen in meinem Betrieb?

Da es sich um ein „Verbot“ zur Herstellung bzw. in Verkehr-Bringung handelt, müssen Unternehmen Ihren Bestand an Leuchtstofflampen nicht austauschen. Benötigen Sie jedoch Ersatz, werden Sie im Handel keinen mehr bekommen können. Zudem müssen Sie die defekten Leuchtstoffröhren als Sondermüll entsorgen!

Was ist die Alternative zu Leuchtstoffröhren?

Aus unserer Erfahrung ist derzeit die beste Option direkt auf LED-Beleuchtung umzurüsten. LED-Beleuchtungsanlagen benötigen im direkten Vergleich viel weniger Energie. Ist die neue Lichtanlage gut geplant, lässt sich für Sie, durch eine signifikante Energie- und CO2-Einsparung auch in kürzester Zeit der wirtschaftliche Vorteil darstellen. Durch die große Lichtausbeute und erhöhte Beleuchtungsqualität der LED-Technik steigt außerdem das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und führt nachweißlich zu einer höheren Produktivität.

Wegen zahlreicher Risiken raten wir Ihnen von einem Umbau Ihrer Leuchten ab. Um Ihr Risiko zu minimieren und vom vollen Einsparpotenzial zu profitieren, empfehlen wir den Einsatz einer neuen und professionell geplanten LED Beleuchtungsanlage. Denn nur das Zusammenspiel von LED Technik, intelligenter Steuerung, der Einsatz bewährter und geprüfter Komponenten und eine auf Ihren Bedarfsfall abgestimmte Planung, gewährleistet Ihnen ein optimales Ergebnis. Denn „gutes Licht“ bietet Ihnen neben dem Vorteil der Kosteneinsparung zudem eine bessere Sicht für Ihre Mitarbeiter, was nachweislich zur Steigerung des Wohlbefindens und damit zur einer höheren Produktivität und Qualität beiträgt.


Quellen: Licht.de
Titelbild: unsplash

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