23. April 2021
Kein Geld verschenken! Nutzen Sie die aktuellen Bafa – Förderungen
Was ist das BAFA?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Energie und Wirtschaftsprüferaufsicht nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.
Im Zuge des Programms der Bundesregierung „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ wurden das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) und das Bundesausfuhramt (BAFA) durch das entsprechende Gesetz vom 21. Dezember 2000 schließlich wieder zusammengeschlossen zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Heute macht das breite Spektrum der Aufgaben das BAFA zu einer Universalbehörde innerhalb der Bundesverwaltung.
Im Bereich Energie fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen.
Quelle: BAFA
Übersicht der BAFA – Fördermodule und geförderten Technologien, die wir für unsere Kunden erfolgreich einsetzen
Modul 1:
Querschnittstechnologie
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung auf dem Betriebsgelände.
Der Investitionszuschuss für KMU Unternehmen beträgt hierbei max. 40 %, für große Unternehmen beträgt er max. 30 %. Der maximaler Förderbetrag pro Vorhaben, je Standort beträgt derzeit 200.000 Euro im Modul 1.
Unter anderem werden folgende von uns eingesetzten Technologien gefördert:
- Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung,
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
Bildquelle: Mark-E Effizienz
Modul 3:
MSR – Sensorik und Energiemanagement – Software
Der Investitionszuschuss für KMU Unternehmen beträgt hierbei max. 40 %, für große Unternehmen beträgt er max. 30 %. Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben, je Standort beträgt derzeit 10.000.000 Euro im Modul 3.
Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Der Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energieströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem, oder für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in ein alternatives System nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
Nutzen Sie z.B. unsere Stromsparlösung, die Ihnen eine Einsparung von 10-15 % Ihrer Stromkosten ermöglicht. Dieses System wird durch die Bafa im Modul 3 gefördert.
Bildquelle: Mark-E Effizienz
Modul 4:
Energiebezogene Optimierung von Anlagen
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitions-vorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 / 700 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
Förderfähig sind unter anderem:
Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (z. B. ORC-Technologie),
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung eingesetzt werden
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger,
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z. B. Erneuerung von Druckluftleitungen oder auch Transformatoren
Bildquelle: unsplash / Mark-E Effizienz
Beleuchtung:
Innenbeleuchtungsanlage in „Nicht-Wohngebäuden“
Zur Erhöhung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden werden seit Januar 2021 Sanierungsmaßnahmen an Ihrer Innenbeleuchtungsanlage in „Nicht-Wohngebäuden“ mit 20% von der Bafa gefördert.
Nutzen Sie wie gewohnt unsere komfortable „Contracting“ oder „Kauf & Service“ Lösung und unsere Energieeffizienzexperten beantragen die Fördermittel für Sie. MEE übernimmt für Sie die schlüsselfertige Umsetzung Ihrer Beleuchtungsanlage die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Bildquelle: Mark-E Effizienz
Die Phasen der Antragstellung und Umsetzung
Quellen: Bafa
Titelbild: unsplash